Datenschutz in der EU: Neue Pflichten für KMU in der Schweiz
Das neue Datenschutzrecht der Europäischen Union (EU) gilt ausdrücklich auch für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) in der Schweiz.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) empfiehlt die Einhaltung von sieben Pflichten, mit denen schweizerische KMU die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beziehungsweise General Data Protection Regulation (GDPR) – einhalten können.
Dritte Pflicht ist die Ernennung eines Datenschutz-Vertreters in der EU, auch wenn es Ausnahmen gibt. Mit unserem Fragebogen können Unternehmen herausfinden, ob sie einen EU-Datenschutz-Vertreter benötigen.
Die weiteren Pflichten finden sich auf dem «KMU-Portal» des Staatssekretariates für Wirtschaft.
Bild: Pixabay / Geisteskerker, Public Domain.