DSGVO: Bundesrat beantwortet Fragen, unter anderem auch zur EU-Datenschutz-Vertretung

Nationalrätin Doris Fiala (FDP) stellte zu Recht fest, dass es kaum ein Schweizer Unternehmen gibt, das nicht von der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGOV) der Europäischen Union (EU) betroffen ist. In der Folge stellte sie dem Bundesrat zahlreiche Fragen zur Umsetzung durch Schweizer Unternehmen.
Die Antworten wurden nun veröffentlicht. Die Antwort auf eine Frage betrifft auch den Datenschutz-Vertreter in der EU (mit Hervorhebung):
Frage:
«Werden Untersuchungen und allfällige Sanktionen gegenüber Schweizer Unternehmen von einer schweizerischen Stelle durchgeführt? Wie und durch wen?»
Antwort:
«Die Untersuchung und die Verhängung von Sanktionen gegen ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, das aber der DSGVO unterstellt ist, fallen in die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten. Ohne ein Kooperationsabkommen können diese jedoch selbst keine Untersuchungshandlungen in der Schweiz durchführen. Muss ein Unternehmen einen Vertreter in der EU benennen (Art. 27 DSGVO), können die europäischen Aufsichtsbehörden ihre Entscheidungen dem schweizerischen Unternehmen über diesen Vertreter zustellen, ohne den diplomatischen Weg zu beschreiten.»
Schweizer Unternehmen, die noch nicht wissen, ob sie einen Datenschutz-Vertreter in der EU benötigen, können mit unserem Fragebogen prüfen, ob sie unter die DSGVO fallen und einen EU-Datenschutz-Vertreter benötigen.