Leitfaden zur EU-Datenschutz-Grundverordnung: Lesen hilft!
Wie sollen Unternehmen die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU) mit Geltung ab dem 25. Mai 2018 umsetzen?
Andrea Jelinek, Leiterin der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB), sagt dazu:
«‹Es ist so kompliziert› – Das ist immer die beste Ausrede. Ich habe unlängst etwas Ironisches gesagt: Lesen hilft. […]»
In diesem Zusammenhang verweist Andrea Jelinek auf den Leitfaden zur DSGVO, den ihre Behörde veröffentlicht hat. Informativ sind unter anderem die häufig gestellten Fragen, beispielsweise zum Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gemäss Art. 30 DSGVO (Verarbeitungsverzeichnis).
Auch der häufig notwendige Datenschutz-Vertreter in der EU wird erwähnt:
«Art. 27 [DSGVO] verpflichtet Verantwortliche und Auftragsverarbeiter, die nicht im Unionsgebiet niedergelassen sind, einen Vertreter in einem Mitgliedstaat zu benennen. Der Vertreter ist zusätzlich zum Verantwortlichen/Auftragsverarbeiter oder an dessen Stelle Anlaufpunkt für Betroffene und Aufsichtsbehörden.»
Der Leitfaden mit Stand vom Januar 2018 («Jänner 2018») ist als PDF abrufbar.
(Auch via @jphwalter, Direktor beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, EDÖB, in der Schweiz.)
Bild: Pixabay / Oldiefan, Public Domain.