Fake News: Ausdrückliche Einwilligung gemäss DSGVO
Im Zusammenhang mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU) kursieren viele Fake News.
Ein Beispiel dafür ist die häufige Behauptung, in jedem Fall sei für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen notwendig.
Richtig ist:
«Die Einwilligung ist […] nur eine von mehreren möglichen Bedingungen für die Rechtmässigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäss [Art. 6] DSGVO. Gerade die Möglichkeit, als Verantwortlicher mit den eigenen und überwiegenden berechtigten Interessen zu argumentieren, ist sehr interessant – zum Beispiel bei Direktwerbung, wie man im entsprechenden Erwägungsgrund 47 zur DSGVO ausdrücklich nachlesen kann.»
Richtig ist hingegen, dass viele Schweizer Unternehmen aufgrund der DSGVO eine Datenschutz-Vertretung in der EU benötigen.
(Via Steiger Legal: Einwilligung gemäss DSGVO: Vorsicht, Fake News!)