DSGVO: Wo in der EU muss die Datenschutz-Vertretung niedergelassen sein?
Unternehmen ausserhalb der Europäischen Union (EU) benötigen grundsätzlich einen Datenschutz-Vertreter in der EU, wenn sie gemäss dem Marktortprinzip der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) teilweise unterliegen.
Inzwischen gibt es verschiedene Anbieter, die Unternehmen in der Schweiz und anderswo ausserhalb der EU ermöglichen, einen Datenschutz-Vertreter zu benennen – zum Beispiel wir mit unserem «Datenschutzpartner»-Angebot. Ab und zu taucht die Frage auf, wo in der EU der Datenschutz-Vertreter niedergelassen sein muss.
Die Antwort findet sich im einschlägigen Art. 27 Abs. 3 DSGVO:
«Der Vertreter muss in einem der Mitgliedstaaten niedergelassen sein, in denen die betroffenen Personen, deren personenbezogene Daten im Zusammenhang mit den ihnen angebotenen Waren oder Dienstleistungen verarbeitet werden oder deren Verhalten beobachtet wird, sich befinden.»
Demnach muss der Datenschutz-Vertreter nur in einem EU-Mitgliedstaat niedergelassen sein. Allerdings ist es notwendig, dass sich (auch) in diesem EU-Mitgliedstaat betroffene Personen befinden. Betroffen sind Personen, deren personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
Aus Deutschschweizer Sicht befinden sich betroffene Personen fast immer (auch) in Deutschland. Aus diesem Grund hat die Datenschutz-Vertretung bei unserem «Datenschutzpartner»-Angebot ihre Niederlassung in Deutschland, wo unsere Tochtergesellschaft VGS Datenschutzpartner UG in Hamburg als Datenschutz-Vertreterin wird.
Bei einigen Anbietern haben die Datenschutz-Vertreter ihre Niederlassung beispielsweise in den baltischen Staaten oder in Polen. Eine solche Datenschutz-Vertretung erfüllt die Anforderungen der DSGVO nur, wenn sich tatsächlich betroffene Personen in diesen EU-Mitgliedstaaten befinden. Die Betroffenheit ergibt sich nicht schon dadurch, dass eine Website weltweit und damit auch in diesen EU-Mitgliedstaaten abrufbar ist.
Ausserdem ist daran zu denken, dass man in der Lage sein muss, mit den Aufsichtsbehörden vor Ort in der jeweiligen Sprache – zum Beispiel auf Polnisch! – zu korrespondieren …