Webinar: Risikobeurteilung mit Datenschutz-Folgenabschätzungen

Bild: Hinweis auf das Webinar am 7. Oktober 2025
Die Bearbeitung von Personendaten kann ein hohes Risiko für die betroffenen Personen mit sich bringen. In diesem Fall muss eine Datenschutz-Folgen­abschätzung (DSFA) erstellt werden.

In diesem Live-Webinar für Mitglieder der Datenschutz-Academy diskutierten wir, wann in der Schweiz gemäss Art. 22 DSG eine DSFA erforderlich ist und wie man eine DSFA erstellen kann.

Insbesondere wurden folgende Fragen beantwortet:

  • Was kann ein hohes Risiko für die betroffenen Personen ergeben?
  • Wann genügt eine Schwellenwertprüfung anstelle einer DSFA?
  • Welche Auswirkungen hat Künstliche Intelligenz auf DSFA?
  • Was muss in einer DSFA enthalten sein?
  • Wie kann eine DSFA erstellt werden?
  • Wann muss der EDÖB konsultiert werden?

Der Fokus lag auf dem schweizerischen Datenschut­zgesetz (DSG), aufgezeigt wurden aber auch die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur europäischen Datenschutz-Grund­verordnung (DSGVO) sowie Verbindungen mit dem kantonalen Datenschutzrecht.

Mitglieder der Datenschutz-Academy hatten die Möglichkeit, ihre Fragen direkt im Webinar zu stellen. Die nächste Gelegenheit für Fragen zum Datenschutzrecht und verwandten Themen ist «News & Questions» am 21. Oktober 2025.

Aufzeichnung und Folien

Mitglieder der Datenschutz-Academy können sich nachfolgend das aufgezeichnete Webinar ansehen und die Folien herunterladen.

Die Aufzeichnung und die Folien sind nur für Mitglieder der Datenschutz-Academy verfügbar.

Wir diskutieren immer wieder über Themen aus Veranstaltungen der Datenschutz-Academy in unseren «Datenschutz-Plaudereien» auf. Hast Du unseren Podcast schon abonniert?