Webinar: Risikobeurteilung mit Datenschutz-Folgenabschätzungen
Die Bearbeitung von Personendaten kann ein hohes Risiko für die betroffenen Personen mit sich bringen. In diesem Fall muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erstellt werden.
In diesem Live-Webinar für Mitglieder der Datenschutz-Academy diskutierten wir, wann in der Schweiz gemäss Art. 22 DSG eine DSFA erforderlich ist und wie man eine DSFA erstellen kann.
Insbesondere wurden folgende Fragen beantwortet:
- Was kann ein hohes Risiko für die betroffenen Personen ergeben?
- Wann genügt eine Schwellenwertprüfung anstelle einer DSFA?
- Welche Auswirkungen hat Künstliche Intelligenz auf DSFA?
- Was muss in einer DSFA enthalten sein?
- Wie kann eine DSFA erstellt werden?
- Wann muss der EDÖB konsultiert werden?
Der Fokus lag auf dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG), aufgezeigt wurden aber auch die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie Verbindungen mit dem kantonalen Datenschutzrecht.
Mitglieder der Datenschutz-Academy hatten die Möglichkeit, ihre Fragen direkt im Webinar zu stellen. Die nächste Gelegenheit für Fragen zum Datenschutzrecht und verwandten Themen ist «News & Questions» am 21. Oktober 2025.
Aufzeichnung und Folien
Mitglieder der Datenschutz-Academy können sich nachfolgend das aufgezeichnete Webinar ansehen und die Folien herunterladen.
Wir diskutieren immer wieder über Themen aus Veranstaltungen der Datenschutz-Academy in unseren «Datenschutz-Plaudereien» auf. Hast Du unseren Podcast schon abonniert?