Webinar: Wann fordert das DSG die Einwilligung der betroffenen Personen?
Wann fordert das Datenschutzgesetz (DSG) in der Schweiz die Einwilligung der betroffenen Personen?
Im DSG ist – anders als in der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – die Einwilligung der betroffenen Person die grosse Ausnahme.
Mit Urteil A-4467/2025 vom 13. Oktober 2026 folgte das Bundesverwaltungsgericht allerdings dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Demnach hätte PostFinance für die Authentifizierung mittels Stimmerkennung die ausdrückliche Einwilligung der jeweils betroffenen Person einholen müssen.
In diesem Live-Webinar für Mitglieder der Datenschutz-Academy diskutierten wir, wie überzeugend das Urteil ist und ob die Notwendigkeit einer Einwilligung gemäss DSG auch bei anderen Datenbearbeitungen überdacht werden muss.
Mitglieder der Datenschutz-Academy hatten die Möglichkeit, ihre Fragen direkt im Webinar zu stellen. Die nächste Gelegenheit für Fragen zum Datenschutzrecht und verwandten Themen ist «News & Questions» am 19. November 2026.
Aufzeichnung und Folien
Mitglieder der Datenschutz-Academy können sich nachfolgend das aufgezeichnete Webinar ansehen und die Folien herunterladen.
Wir diskutieren immer wieder über Themen aus Veranstaltungen der Datenschutz-Academy in unseren «Datenschutz-Plaudereien» auf. Hast Du unseren Podcast schon abonniert?