Webinar: Benötigen wir einen Datenschutzberater oder eine Datenschutzbeauftragte?

Bild: Hinweis auf das Webinar am 4. November 2025
Benötigen wir einen Daten­schutz­beauftragten oder eine Daten­schutz­beraterin? Wer kommt dafür überhaupt in Frage?

Diese Frage stellen sich viele Verantwortliche, die sich gewissenhaft mit dem Daten­schutz befassen.

In diesem Live-Webinar vom 4. November 2025 für Mitglieder der Datenschutz-Academy zeigte Rechtsanwalt Martin Steiger auf, wer in der Schweiz einen Daten­schutz­berater gemäss Art. 10 DSG und / oder eine Daten­schutz­beauftragte gemäss Art. 37 ff. DSGVO benennen muss.

Wir diskutierten insbesondere folgende Fragen:

  • Wer muss eine Daten­schutz­beraterin benennen?
  • Wer muss einen Daten­schutz­beauftragten benennen?
  • Ist eine freiwillige Benennung möglich?
  • Ist eine interne oder externe Lösung empfehlenswert?
  • Kann eine Daten­schutz­beauftragte auch EU-Daten­schutz-Vertreterin sein?
  • Kann ein Rechtsanwalt auch Daten­schutz­berater sein?
  • Was für Besonderheiten gelten grenzüberschreitend, zum Beispiel in Deutschland?

Den Fokus legten wir auf das schweizerische Daten­schut­­zgesetz (DSG) und die euro­päische Daten­schutz-Grund­verordnung (DSGVO), warfen aber auch einen Blick auf das kantonale Daten­schutzrecht.

Mitglieder der Datenschutz-Academy hatten die Möglichkeit, ihre Fragen direkt im Webinar zu stellen. Die nächste Gelegenheit für Fragen zum Datenschutzrecht und verwandten Themen ist «News & Questions» am 18. November 2025.

Aufzeichnung und Folien

Mitglieder der Datenschutz-Academy können sich nachfolgend das aufgezeichnete Webinar ansehen und die Folien herunterladen.

Die Aufzeichnung und die Folien sind nur für Mitglieder der Datenschutz-Academy verfügbar.

Wir diskutieren immer wieder über Themen aus Veranstaltungen der Datenschutz-Academy in unseren «Datenschutz-Plaudereien» auf. Hast Du unseren Podcast schon abonniert?