Webinar: Benötigen wir einen Datenschutzberater oder eine Datenschutzbeauftragte?

Benötigen wir einen Datenschutzbeauftragten oder eine Datenschutzberaterin? Wer kommt dafür überhaupt in Frage?
Diese Frage stellen sich viele Verantwortliche, die sich gewissenhaft mit dem Datenschutz befassen.
In diesem Live-Webinar vom 4. November 2025 für Mitglieder der Datenschutz-Academy zeigte Rechtsanwalt Martin Steiger auf, wer in der Schweiz einen Datenschutzberater gemäss Art. 10 DSG und / oder eine Datenschutzbeauftragte gemäss Art. 37 ff. DSGVO benennen muss.
Wir diskutierten insbesondere folgende Fragen:
- Wer muss eine Datenschutzberaterin benennen?
- Wer muss einen Datenschutzbeauftragten benennen?
- Ist eine freiwillige Benennung möglich?
- Ist eine interne oder externe Lösung empfehlenswert?
- Kann eine Datenschutzbeauftragte auch EU-Datenschutz-Vertreterin sein?
- Kann ein Rechtsanwalt auch Datenschutzberater sein?
- Was für Besonderheiten gelten grenzüberschreitend, zum Beispiel in Deutschland?
Den Fokus legten wir auf das schweizerische Datenschutzgesetz (DSG) und die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), warfen aber auch einen Blick auf das kantonale Datenschutzrecht.
Mitglieder der Datenschutz-Academy hatten die Möglichkeit, ihre Fragen direkt im Webinar zu stellen. Die nächste Gelegenheit für Fragen zum Datenschutzrecht und verwandten Themen ist «News & Questions» am 18. November 2025.
Aufzeichnung und Folien
Mitglieder der Datenschutz-Academy können sich nachfolgend das aufgezeichnete Webinar ansehen und die Folien herunterladen.
Wir diskutieren immer wieder über Themen aus Veranstaltungen der Datenschutz-Academy in unseren «Datenschutz-Plaudereien» auf. Hast Du unseren Podcast schon abonniert?