News & Questions: Datenträgervernichtung, EDÖB-Tätigkeitsbericht 2025/2026, KI-Compliance, …

Bild: Hinweis auf News & Questions am 21. Juli 2026
In «News & Questions» erhalten die Mitglieder unserer Datenschutz-Academy einen Überblick über aktuelle Neuigkeiten aus dem Daten­schutz­recht und verwandten Themen.

Ferner erhalten sie Antworten auf ihre eigenen Fragen und profitieren von den Antworten auf die Fragen anderer Mitglieder.

Rechtsanwalt Martin Steiger informierte bei «News & Questions» am 21. Juli 2026 über aktuelle Entwicklungen im Daten­schutz­recht und verwandten Themen.

Er thematisierte unter anderem den Tätigkeitsbericht 2025/2026 des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Dabei ging es auch um aktuelle EDÖB-Verfahren mit und ohne Namensnennung («Pranger») sowie ein neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Informationspflicht von Betroffenen bei Daten­sicherheits­verletzungen. Ausserdem beleuchtete er die rechtlichen Hürden bei der Compliance von Künstlicher Intelligenz (KI), den neuen deutschen Bundes­datenschutz­beauftragten, einen Leitfaden aus Mecklenburg-Vorpommern zur Verarbeitung von Gästedaten in der Hotellerie – der auch für Schweizer Betriebe als Referenz sehr empfehlenswert ist – und die Leitlinien zur Datenvernichtung und Anonymisierung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA).

Im zweiten Teil ging Martin Steiger auf die Fragen der Mitglieder ein. Im Fokus standen praxisnahe Herausforderungen im Unternehmensalltag.

Dabei drehten sich die Fragen vor allem um die korrekte Entsorgung von Papierakten und Datenträgern ohne teure Dienstleister, die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von allgemeinen Zustimmungen bei Unterauftragsverarbeitern im Outsourcing sowie die Sichtbarkeit von krankheitsbedingten Abwesenheitsgründen im internen Mitarbeiterkalender.

Ferner ging es um die rechtliche Pflicht, ob der Auftraggeber oder die Auftragnehmerin eine Datensicherheitsverletzung melden muss. Ein weiteres Thema war die datenschutzrechtliche Beurteilung des Schweizer KI-Assistenten «Euria» sowie der aktuelle Stand beim Datentransfer zwischen der Schweiz, der EU und den USA.

Aufzeichnung und Folien

Mitglieder der Datenschutz-Academy können sich nachfolgend die aufgezeichneten «News & Questions» ansehen und die Folien herunterladen.

Die Aufzeichnung ist nur für Mitglieder der Datenschutz-Academy verfügbar.

Fragen bei «News & Questions»

Mitglieder der Datenschutz-Academy stellten insbesondere folgende Fragen:

«Kannst du bitte ‹Euria› der Infomaniak Network AG einordnen? Gemäss Webseite handelt es sich um einen unabhängigen und kostenlosen KI-Assistenten, der Schluss macht mit der Abhängigkeit von US-Giganten. Als Zielgruppen werden Ärzte, Anwälte und Behörden genannt. Lohnt es sich, dieses Angebot genauer unter die Lupe zu nehmen, wenn man zu dieser Zielgruppe gehört?»

«Entsorgung von Papierakten: Dienstleister sind teuer und ein eigener Aktenvernichter ist mühsam. Gibt es Alternativen?»

«Ich sehe immer häufiger beim Outsourcing: Allgemeine Zustimmung in die Auftragsverarbeitung und Information über Änderungen über die Anpassung einer Liste. Dürfen wir das akzeptieren?»

«Ist es immer noch so, dass wir keinen Datenschutzbeauftragten benötigen?»

«Wer muss eine Datensicherheitsverletzung melden: Der Auftraggeber oder die Auftragnehmerin? ein Auftragnehmer hatte kürzlich ein Leak und meldete uns dann, das Leak sei schon der deutschen Aufsichtsbehörde gemeldet.»

«Eine Mitarbeiterin stört sich daran, dass im internen Kalender ersichtlich ist, wenn sie ‹krank› und deshalb abwesend ist. Sie findet, es dürfe der Grund nicht genannt werden.»

«Wie muss man die Bundesverwaltungsgerichtsentscheide zu EDOB-Fällen im eigenem Alltag verstehen …?»

«Der Rechtsrahmen für den Datentransfer zwischen EU und USA wurde durch den US Supreme Court aufgehoben. Damit gibt es aktuell keinen rechtlichen Rahmen, um Daten datenschutzkonform mit den USA auszutauschen. Alle – Safe Harbor, Privacy Shield und Data Privacy Framework (!) – sind gescheitert und hinfällig. Die EU-Kommission wurde bereits aufgefordert, das Abkommen zu widerrufen. Was bedeutet das für die Schweiz? Wahrscheinlich wird zugewartet, bis sich in der EU was bewegt und dann schliesst man sich dem an. Wie ist die Einschätzung?»

Wir diskutieren immer wieder über Themen aus Veranstaltungen der Datenschutz-Academy in unseren «Datenschutz-Plaudereien» auf. Hast Du unseren Podcast schon abonniert?