Webinar: Wann fordert das DSG die Einwilligung der betroffenen Personen?

Bild: Hinweis auf das Webinar am 3. November 2026Termin: Dienstag, 3. November 2026 um 16.00 Uhr live, danach als Aufzeichnung

Wann fordert das Datenschutzgesetz (DSG) in der Schweiz die Einwilligung der betroffenen Personen?

Im DSG ist – anders als in der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – die Einwilligung der betroffenen Person die grosse Ausnahme.

Mit Urteil A-4467/2025 vom 13. Oktober 2026 folgte das Bundesverwaltungsericht allerdings dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Demnach hätte PostFinance für die Authentifizierung mittels Stimmerkennung die ausdrückliche Einwilligung der jeweils betroffenen Person einholen müssen.

In diesem Live-Webinar für Mitglieder der Datenschutz-Academy diskutieren wir das Urteil und stellen die Frage, ob die Notwendigkeit einer Einwilligung gemäss DSG auch bei anderen Datenbearbeitungen überdacht werden muss.

Mit unserer Daten­schutz-Academy unter­stützen wir alle, die das Daten­schutz­recht umsetzen müssen oder auf dem Laufenden bleiben möchten.

Mitglieder der Datenschutz-Academy können ihre eigenen Fragen zum Thema bereits vor dem Webinar mit unserem Formular oder live während dem Webinar stellen.

Referent

Lic. iur. HSG Martin Steiger ist Anwalt und Mitgründer von Daten­schutz­partner. Er ist auf Recht im digitalen Raum spezialisiert und befasst sich insbesondere mit Daten­schutz­recht und verwandten Themen, auch als Lehr­beauftragter und Referent.