Art. 39 AI Act – Konformitätsbewertungsstellen in Drittländern

Konformitätsbewertungsstellen, die nach dem Recht eines Drittlands errichtet wurden, mit dem die Union ein Abkommen geschlossen hat, können ermächtigt werden, die Tätigkeiten notifizierter Stellen gemäss dieser Verordnung durchzuführen, sofern sie die Anforderungen gemäss Artikel 31 erfüllen oder das gleiche Mass an Konformität gewährleisten.
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