Art. 94 DSGVO – Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG

  • 1)Die Richtlinie 95/46/EG wird mit Wirkung vom 25. Mai 2018 aufgehoben.
  • 2)Verweise auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung. Verweise auf die durch Richtlinie 95/46/EG Artikel 29 der eingesetzte Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gelten als Verweise auf den kraft dieser Verordnung errichteten Europäischen Datenschutzausschuss.
Hinweis: Obiger Text stammt aus einer amtlichen Erlasssammlung und beansprucht keine Verbindlichkeit. Nur der Text, wie er amtlich veröffentlicht wurde und in Kraft ist, gilt als verbindlich. Hast Du einen Fehler entdeckt?