Verordnung über den Datenschutz (Datenschutzverordnung, DSV)

Die schweizerische Verordnung über den Datenschutz (Datenschutzverordnung, DSV) konkretisiert das Bundesgesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, DSG). Die Verordnung trat am 1. September 2023 in Kraft und ersetzte die vorherige Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG).

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

1. Abschnitt: Datensicherheit

2. Abschnitt: Bearbeitung durch Auftragsbearbeiter

3. Abschnitt: Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland

2. Kapitel: Pflichten des Verantwortlichen

3. Kapitel: Rechte der betroffenen Person

1. Abschnitt: Auskunftsrecht

2. Abschnitt: Recht auf Datenherausgabe oder -übertragung

4. Kapitel: Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch private Personen

5. Kapitel: Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch Bundesorgane

1. Abschnitt: Datenschutzberaterin oder -berater

2. Abschnitt: Informationspflichten

3. Abschnitt: Meldung der Projekte zur automatisierten Bearbeitung von Personendaten an den EDÖB

4. Abschnitt: Pilotversuche

5. Abschnitt: Datenbearbeitung für nicht personenbezogene Zwecke

6. Kapitel: Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter

7. Kapitel: Schlussbestimmungen

Hinweis: Obiger Text stammt aus einer amtlichen Erlasssammlung und beansprucht keine Verbindlichkeit. Nur der Text, wie er amtlich veröffentlicht wurde und in Kraft ist, gilt als verbindlich. Hast Du einen Fehler entdeckt?