Teilnahmebedingungen für Affiliate-Programm

Diese Bedingungen regeln die Rechte und Pflichten von Teilnehmern am Affiliate-Programm von Datenschutzpartner (nachfolgend die «Teilnahmebedingungen» und die «Teilnehmer»). Datenschutzpartner ist ein Angebot der schweizerischen Datenschutzpartner AG.

Die Teilnahme am Affiliate-Programm ist nur möglich, wenn diesen Teilnahmebedingungen bei der Registrierung zugestimmt wird.

1. Beschreibung und Provision

1.1 Teilnehmer vermitteln Kunden an Datenschutzpartner, indem sie ihren individuellen Affiliate-Link veröffentlichen oder versenden, um für Angebote von Datenschutzpartner zu werben. Für jede erfolgreiche Vermittlung erhalten die betreffenden Teilnehmer eine Provision am Betrag, der einmalig beim jeweiligen Kauf netto tatsächlich bezahlt wurde. Ein Betrag gilt als tatsächlich bezahlt, sofern und soweit innerhalb von drei Monaten der Kauf nicht ganz oder teilweise widerrufen wurde und auch keine Rückerstattung erfolgte. Die Provision wird dem letzten Teilnehmer angerechnet, der einen Kunden vermittelt hat. Datenschutzpartner informiert Teilnehmer in geeigneter Form über die Höhe der Provision.

Beispiel 1: Ein vermittelter Kunde folgt dem Affiliate-Link und abonniert den Datenschutz-Generator in der «Pro»-Variante für CHF 199.00 netto. Die Provision für den Teilnehmer beträgt CHF 19.90 netto.

Beispiel 2: Ein vermittelter Kunde folgt dem Affiliate-Link und abonniert die EU-Datenschutz-Vertretung in der «Standard»-Variante für CHF 249.00 netto. Die Provision für den Teilnehmer beträgt CHF 24.90 netto.

1.2 Teilnehmer erhalten einen individuellen Gutschein-Code, um potenziellen beziehungsweise vermittelten Kunden einen einmaligen und nicht kumulierbaren Rabatt für alle Datenschutzpartner-Angebote einräumen zu können. Datenschutzpartner informiert Teilnehmer in geeigneter Form über die Höhe des Rabattes.

1.3 Datenschutzpartner ist berechtigt, das Affiliate-Programm ganz oder teilweise durch Dritte oder gemeinsam mit Dritten sowie durch verbundene Gesellschaften oder gemeinsam mit verbundenen Gesellschaften betreiben zu lassen oder zu betreiben. Datenschutzpartner ist berechtigt, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Affiliate-Programm an solche Dritte und Gesellschaften zu übertragen. Solche Dritte und Gesellschaften können sich auch ausserhalb der Schweiz befinden.

2. Teilnahme

2.1 Für die Teilnahme am Affiliate-Programm ist eine Registrierung erforderlich. Datenschutzpartner ist berechtigt, die Registrierung jederzeit – auch nachträglich – und ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Die Teilnahme am Affiliate-Programm ist auf natürliche Personen, die unbeschränkt handlungsfähig und volljährig sind, und auf juristische Personen – jeweils mit Sitz in der Schweiz – beschränkt. Eine Person darf nicht mehr als einmal direkt oder indirekt am Affiliate-Programm teilnehmen.

2.2 Datenschutzpartner informiert Teilnehmer über die benötigten Angaben für die Registrierung. Die Registrierung mit falschen oder fiktiven Angaben ist untersagt. Datenschutzpartner ist berechtigt, Angaben von Teilnehmern – auch nachträglich – zu prüfen oder durch Dritte prüfen zu lassen.

2.3 Teilnehmer sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten im Zusammenhang mit dem Affiliate-Programm vertraulich zu behandeln und ausschliesslich für ihre eigenen Zwecke zu verwenden. Der automatisierte Zugriff, beispielsweise mit Bots, Skripten oder vergleichbaren Mitteln, ist untersagt. Teilnehmer sind für sämtliche Aktivitäten unter Verwendung ihrer Zugangsdaten verantwortlich.

2.4 Datenschutzpartner ist berechtigt, Teilnehmer per E-Mail, Instant Messaging und sonstige Kommunikationskanäle mit Benachrichtigungen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Affiliate-Programm zu informieren und zu kontaktieren.

2.5 Die Teilnahme am Affiliate-Programm im Zusammenhang mit Inhalten, die – unabhängig von ihrer allfälligen Rechtskonformität – anstössig, diskriminierend, gewalttätig, persönlichkeitsverletzend, pornografisch, rassistisch, schädlich, strafbar, unlauter, unsicher oder unsittlich sind, ist untersagt. Auch untersagt ist die Teilnahme im Zusammenhang mit Inhalten, die Betäubungsmittel, erotische, finanzielle oder medizinische Dienstleistungen, E-Mail-Werbung («Spam»), Geldspiele, Netzwerk-Marketing, Pyramiden- und Schneeballsysteme oder Schenkkreise betreffen sowie im Zusammenhang mit Inhalten, die Immaterialgüterrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter sowie geltendes Recht verletzen oder verletzen können.

2.6 Die Teilnahme am Affiliate-Programm kann von Datenschutzpartner und einzelnen Teilnehmern jederzeit fristlos gekündigt werden.

3. Affiliate-Link und Gutschein-Code

3.1 Teilnehmer erhalten einen individuellen Affiliate-Link. Teilnehmer dürfen diesen Affiliate-Link veröffentlichen oder versenden, um Kunden an Datenschutzpartner zu vermitteln. Veröffentlichung und Versand müssen rechtskonform sowie unter Einhaltung der Bedingungen der allenfalls verwendeten Plattformen wie beispielsweise E-Mail-Dienstleister und Social Media-Plattformen erfolgen. Dazu zählen insbesondere das Datenschutzrecht und das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb. Teilnehmer müssen ausserdem die Grundsätze «Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation» der Schweizerischen Lauterkeitskommission einhalten.

3.2 Teilnehmer erhalten einen individuellen Gutschein-Code. Teilnehmer dürfen diesen Gutschein-Code veröffentlichen und versenden, um potenziellen beziehungsweise vermittelten Kunden einen einmaligen Rabatt einräumen zu können. Auf begründete Anfrage können Teilnehmer weitere Gutschein-Codes von Datenschutzpartner erhalten.

3.3 Datenschutzpartner kann Teilnehmern eigene Werbemittel zur Verfügung stellen oder ergänzende Richtlinien für Werbemittel der Teilnehmer erlassen.

4. Erfassung und Auszahlung von Provisionen

4.1 Die Auszahlung von Provisionen erfolgt ausschliesslich für erfolgreiche Vermittlungen, die von Datenschutzpartner automatisch erfasst werden konnten. Die Auszahlung wird verweigert für den direkten oder indirekten Kauf durch Teilnehmer. Die Auszahlung erfolgt abzüglich von Abgaben, die Datenschutzpartner aus gesetzlichen oder regulatorischen Gründen einbehalten muss.

4.2 Die Auszahlung von Provisionen kann dauerhaft oder vorläufig verweigert werden, wenn der Verdacht besteht, dass die Vermittlungen durch betrügerische und anderweitig rechtswidrige oder durch aggressive, fragwürdige, reputationsschädliche oder unlautere Marketing- und Verkaufsmethoden erwirkt wurden. Als betrügerisch im Sinn dieser Bestimmung gelten insbesondere das Ausnützen von allfälligen Sicherheitslücken im Zusammenhang mit dem Affiliate-Programm.

4.3 Die Auszahlung von Provisionen erfolgt mindestens alle drei Monate. Datenschutzpartner behält sich vor, Auszahlungen erst ab einem Guthaben von CHF 50.00 oder mehr zu leisten. Datenschutzpartner kann Auszahlungen häufiger vornehmen, insbesondere in Abhängigkeit vom Guthaben von einzelnen Teilnehmern.

4.4 Ist ein Teilnehmer mehrwertsteuerpflichtig, zahlt Datenschutzpartner die Provision zuzüglich der schweizerischen Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe aus, sofern der Teilnehmer rechtzeitig eine gültige und Mehrwertsteuer-konforme Rechnung über die zu zahlende Provision vorgelegt hat. Teilnehmer, die mehrwertsteuerpflichtig sind, müssen Datenschutzpartner mindestens 30 Tage vor der nächsten Auszahlung informieren.

4.5 Für die Auszahlung von Provisionen ist eine gültige Bankverbindung in der Schweiz erforderlich. Es erfolgt keine Auszahlung auf Bankverbindungen im Ausland. Allfällige Zahlungsgebühren gehen zu Lasten der Teilnehmer.

5. Haftung

5.1 Datenschutzpartner betreibt das Affiliate-Programm fachgerecht und sorgfältig. Das Affiliate-Programm kann dennoch ganz oder teilweise zeitweise nicht verfügbar sein, insbesondere aus technischen Gründen oder aufgrund von Wartungsarbeiten. Datenschutzpartner bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit, übernimmt aber keine Gewährleistung für Funktionen und Leistungen sowie für die Verfügbarkeit im Zusammenhang mit dem Affiliate-Programm.

5.2 Datenschutzpartner haftet ausschliesslich für direkte Schäden, die durch eigene grobfahrlässige oder vorsätzliche Handlungen verursacht wurden. Jegliche weitere Haftung von Datenschutzpartner für direkte Schäden, insbesondere bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit, ist ausdrücklich und vollumfänglich ausgeschlossen. Jegliche Haftung von Datenschutzpartner für indirekte Schäden und Mängelfolgeschäden, für Ansprüche allfälliger Dritter sowie für entgangenen Gewinn ist ausdrücklich und vollumfänglich ausgeschlossen. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird wegbedungen.

5.3 Datenschutzpartner haftet nicht, wenn die sich aus diesen Teilnahmebedingungen ergebenden Pflichten auf Grund höherer Gewalt nur teilweise oder nicht vollständig erfüllt werden. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Brände und Blitzeinschläge, Naturkatastrophen, unvorhergesehene Witterungseinflüsse, Einzel- und Generalstreiks, Attentate und Explosionen, Aufstände, Kriege und Unruhen, Epidemien und Pandemien, die Beschränkung oder Unterbrechung der Stromversorgung und von Telekommunikationsdiensten sowie behördliche angeordnete Verbote.

5.4 Teilnehmer haften gegenüber Datenschutzpartner und allfälligen Dritten ausdrücklich und vollumfänglich für sämtliche direkten und indirekten Kosten einschliesslich Anwalts- und Gerichtskosten sowie für Schäden, welche aufgrund von Verletzungen dieser Teilnahmebedingungen entstehen. Diese Haftung gilt unabhängig vom Verschulden und umfasst auch die Schadloshaltung für Ansprüche allfälliger Dritter. Betreffende Teilnehmer stellen Datenschutzpartner von sämtlichen Ansprüchen allfälliger Dritter frei und verpflichten sich, sämtliche Kosten einschliesslich Anwalts- und Gerichtskosten sowie direkte und indirekte Schäden von Datenschutzpartner in diesem Zusammenhang zu tragen.

5.5 Die Beschränkung der Haftung gemäss diesen Bedingungen gilt unabhängig vom jeweiligen Rechtsgrund. Eine allenfalls weitergehende zwingende Haftung, insbesondere für grobfahrlässige oder vorsätzliche Handlungen sowie gemäss anwendbarem Datenschutzrecht, bleibt vorbehalten.

6. Schlussbestimmungen

6.1 Datenschutzpartner ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen anzupassen. Teilnehmer werden in geeigneter Art und Weise über massgebliche Änderungen dieser Teilnahmebedingungen informiert.

6.2 Sollte sich eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen als unerfüllbar, ungültig oder unwirksam erweisen, so soll dadurch die Erfüllbarkeit, Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt werden. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unerfüllbare, ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine erfüllbare, gültige oder wirksame Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich und wirtschaftlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.

6.3 Diese Teilnahmebedingungen unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht mit ausschliesslichem Erfüllungsort und Gerichtsstand am Sitz der Datenschutzpartner AG. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.