Webinar: Benötigen wir einen Datenschutzberater oder eine Datenschutzbeauftragte?

Bild: Hinweis auf das Webinar am 4. November 2025Termin: Dienstag, 4. November 2025 um 16.00 Uhr live, danach als Aufzeichnung

Benötigen wir einen Daten­schutz­beauftragten oder eine Daten­schutz­beraterin? Wer kommt dafür überhaupt in Frage?

Diese Frage stellen sich viele Verantwortliche, die sich gewissenhaft mit dem Daten­schutz befassen.

In diesem Live-Webinar für Mitglieder der Datenschutz-Academy diskutieren wir, wer in der Schweiz einen Daten­schutz­berater gemäss Art. 10 DSG und / oder eine Daten­schutz­beauftragte gemäss Art. 37 ff. DSGVO benennen muss.

Wir diskutieren insbesondere folgende Fragen:

  • Wer muss eine Daten­schutz­beraterin benennen?
  • Wer muss einen Daten­schutz­beauftragten benennen?
  • Ist eine freiwillige Benennung möglich?
  • Ist eine interne oder externe Lösung empfehlenswert?
  • Kann eine Daten­schutz­beauftragte auch EU-Daten­schutz-Vertreterin sein?
  • Kann ein Rechtsanwalt auch Daten­schutz­berater sein?
  • Was für Besonderheiten gelten grenzüberschreitend, zum Beispiel in Deutschland?

Wir legen den Fokus auf das schweizerische Daten­schut­­zgesetz (DSG) und die euro­päische Daten­schutz-Grund­verordnung (DSGVO), werfen aber auch einen Blick auf das kantonale Daten­schutzrecht.

Mit unserer Daten­schutz-Academy unter­stützen wir alle, die das Daten­schutz­recht umsetzen müssen oder auf dem Laufenden bleiben möchten.

Mitglieder der Datenschutz-Academy können ihre Fragen zum Thema mit unserem Formular vor dem Webinar oder live während dem Webinar stellen.

Referent

Lic. iur. HSG Martin Steiger ist Anwalt und Mitgründer von Daten­schutz­partner. Er ist auf Recht im digitalen Raum spezialisiert und befasst sich insbesondere mit Daten­schutz­recht und verwandten Themen, auch als Lehr­beauftragter und Referent.