Termin: Dienstag, 7. Oktober 2025 um 16.00 Uhr live, danach als Aufzeichnung
Die Bearbeitung von Personendaten kann ein hohes Risiko für die betroffenen Personen mit sich bringen. In diesem Fall muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erstellt werden.
In diesem Live-Webinar für Mitglieder der Datenschutz-Academy diskutieren wir, wann in der Schweiz gemäss Art. 22 DSG eine DSFA erforderlich ist und wie man eine DSFA erstellen kann.
Wir diskutieren insbesondere folgende Fragen:
- Was kann ein hohes Risiko für die betroffenen Personen ergeben?
- Wann genügt eine Schwellenwertprüfung anstelle einer DSFA?
- Welche Auswirkungen hat Künstliche Intelligenz auf DSFA?
- Was muss in einer DSFA enthalten sein?
- Wie kann eine DSFA erstellt werden?
- Wann muss der EDÖB konsultiert werden?
Wir legen den Fokus auf das schweizerische Datenschutzgesetz (DSG), zeigen aber auch die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Mitglieder der Datenschutz-Academy können ihre Fragen zum Thema mit unserem Formular vor dem Webinar oder live während dem Webinar stellen.