Webinar: Risiko­beurteilung mit Datenschutz-Folgen­abschätzungen

Bild: Hinweis auf das Webinar am 7. Oktober 2025Termin: Dienstag, 7. Oktober 2025 um 16.00 Uhr live, danach als Aufzeichnung

Die Bearbeitung von Personendaten kann ein hohes Risiko für die betroffenen Personen mit sich bringen. In diesem Fall muss eine Datenschutz-Folgen­abschätzung (DSFA) erstellt werden.

In diesem Live-Webinar für Mitglieder der Datenschutz-Academy diskutieren wir, wann in der Schweiz gemäss Art. 22 DSG eine DSFA erforderlich ist und wie man eine DSFA erstellen kann.

Wir diskutieren insbesondere folgende Fragen:

  • Was kann ein hohes Risiko für die betroffenen Personen ergeben?
  • Wann genügt eine Schwellenwertprüfung anstelle einer DSFA?
  • Welche Auswirkungen hat Künstliche Intelligenz auf DSFA?
  • Was muss in einer DSFA enthalten sein?
  • Wie kann eine DSFA erstellt werden?
  • Wann muss der EDÖB konsultiert werden?

Wir legen den Fokus auf das schweizerische Datenschut­zgesetz (DSG), zeigen aber auch die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur europäischen Datenschutz-Grund­verordnung (DSGVO).

Mit unserer Datenschutz-Academy unterstützen wir alle, die das Datenschutzrecht umsetzen müssen oder auf dem Laufenden bleiben möchten.

Mitglieder der Datenschutz-Academy können ihre Fragen zum Thema mit unserem Formular vor dem Webinar oder live während dem Webinar stellen.

Referent

Lic. iur. HSG Martin Steiger ist Anwalt und Mitgründer von Datenschutz­partner. Er ist auf Recht im digitalen Raum spezialisiert und befasst sich insbesondere mit Datenschutzrecht und verwandten Themen, auch als Lehrbeauftragter und Referent.