FAQ zum Datenschutz-Generator

Nachfolgend findest Du Antworten auf häufige Fragen zu unserem Datenschutz-Generator.

Für Fragen, die unsere FAQ noch nicht abdeckt, kannst Du uns gerne eine Rückmeldung zum Datenschutz-Generator senden.

Inhalt und Verwendung der Datenschutzerklärung

Wie sollen wir eine erstellte Datenschutzerklärung veröffentlichen?

Wir empfehlen, die Datenschutzerklärung auf der Website auf einer eigenen Seite «Datenschutzerklärung» oder «Datenschutz» zu veröffentlichen sowie die veröffentlichte Datenschutzerklärung auf jeder einzelnen Seite der Website im Footer zu verlinken.

Kundinnen und Kunden, die den Datenschutz-Generator nutzen, erhalten nach erfolgter Bestellung eine Anleitung für die Veröffentlichung der erstellten Datenschutzerklärung.

Bei weiterem Bedarf für technische Unterstützung empfehlen wir die Zusammenarbeit mit einer Fachperson wie beispielsweise einem erfahrenen und fachkompetenten Webdesigner. Wir können – über die Erklärungen zu den einzelnen Fragen und diese FAQ hinaus – leider keine technische Beratung oder sonstige Unterstützung anbieten.

Erhalten wir erstellte Datenschutzerklärungen per E-Mail?

Du erhältst erstellte Datenschutzerklärungen nicht per E-Mail. Du erhältst eine erstellte Datenschutzerklärung unmittelbar nach der Bestellung oder nach dem vollständig ausgefüllten Fragebogen angezeigt.

Du kannst eine erstellte Datenschutzerklärung jeweils als Text kopieren oder als PDF-Datei herunterladen.

Du kannst erstellte Datenschutzerklärungen ausserdem unter Dokumente in Deinem Nutzerkonto abrufen. Dafür musst Du mit Deinem Nutzerkonto angemeldet sein: «Mein Konto».

Müssen wir jeden verwendeten Dienst in der Datenschutzerklärung erwähnen?

In einer Datenschutzerklärung muss nicht jeder verwendete Dienst ausdrücklich erwähnt werden.

Die Erwähnung von ausgewählten Diensten verbessert die Transparenz. Das gilt insbesondere bei einem aussergewöhnlich vielseitigen Funktionsumfang.

Wir gewährleisten die datenschutzrechtlich erforderliche Information der betroffenen Personen in den erstellten Datenschutzerklärungen immer auch mit allgemeinen Formulierungen.

Wie erfahren wir von Ergänzungen und Verbesserungen?

Du profitierst von allen Ergänzungen und Verbesserungen während dem laufenden Abonnement. Wir informieren unsere Kundinnen und Kunden insbesondere über unsere «Changelog»-Seite über Ergänzungen und Verbesserungen.

Da eine Datenschutzerklärung immer aktuell sein muss, empfehlen wir, den Datenschutz-Generator regelmässig zu verwenden, um erstellte Datenschutzerklärungen aktuell zu halten.

Wie lange dürfen wir erstellte Datenschutzerklärungen verwenden?

Du darfst erstellte Datenschutzerklärungen zeitlich unbeschränkt verwenden. Während dem laufenden Abonnement kannst den Datenschutz-Generator beliebig oft nutzen, um erstellte Datenschutzerklärungen zu ändern, zum Beispiel aufgrund von Ergänzungen und Verbesserungen.

Im digitalen Raum und überhaupt im Zusammenhang mit Personendaten ändern sich die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen fortlaufend. So kommen neue Dienste dazu, Formulierungen werden erweitert oder die Rechtslage ändert sich durch ein Gerichtsurteil. Wir empfehlen deshalb, die Aktualität und Vollständigkeit einer Datenschutzerklärung regelmässig – zum Beispiel alle drei Monate – zu überprüfen.

Wir vermissen einen Dienst von Dritten, den wir verwenden. Wie gehen wir damit um?

Sofern Du einen Dienst von Dritten oder sonstigen Inhalt im Datenschutz-Generator vermisst, kannst Du uns gerne Rückmeldung zum Datenschutz-Generator senden.

Du darfst eine erstellte Datenschutzerklärung selbst anpassen oder ergänzen, wenn ein Dienst oder sonstiger Inhalt fehlt. Du kannst Dich an den Formulierungen für Dienste, die vom Datenschutz-Generator unterstützt werden, orientieren.

Solche Anpassungen und Ergänzungen erfolgen auf eigene Gefahr. Wir empfehlen im Zweifelsfall die Zusammenarbeit mit einer Fachperson wie beispielsweise mit einem erfahrenen und fachkompetenten Rechtsanwalt.

Dürfen wir eine erstellte Datenschutzerklärung selbst anpassen oder ergänzen?

Du darfst eine erstellte Datenschutzerklärung bei Bedarf selbst anpassen oder ergänzen, sofern für das entsprechende Online-Angebot (einzelne Website einschliesslich dazugehöriger Social Media-Präsenz und sonstigem Angebot) ein laufendes Abonnement besteht.

Solche Anpassungen und Ergänzungen erfolgen auf eigene Gefahr und wir bitten Dich, die «Schlussbestimmungen» der erstellten Datenschutzerklärung mit einem entsprechenden Hinweis zu ergänzen. Ein solcher Hinweis könnte auf die standardmässige Verlinkung zum Datenschutz-Generator folgen und wie folgt lauten:

«Einige Angaben in dieser Datenschutzerklärung haben wir selbst angepasst oder ergänzt.»

Wir empfehlen für Anpassungen und Ergänzungen im Zweifelsfall die Zusammenarbeit mit einer Fachperson wie beispielsweise mit einem erfahrenen und fachkompetenten Rechtsanwalt.

Wieso enthält die erstellte Datenschutzerklärung kein Datum?

Eine Datenschutzerklärung muss immer aktuell sein, das heisst über den aktuellen Stand von Art, Umfang und Zweck der Bearbeitung von Personendaten informieren. Wer mit einem Datum auf den Stand der Datenschutzerklärung hinweist, riskiert, dass die Datenschutzerklärung bei fehlenden Aktualisierungen auf den ersten Blick als veraltet erkennbar ist.

Wieso ist die erstellte Datenschutzerklärung voller unnötiger Textteile?

Bei den «unnötigen Textteilen» handelt es sich vermutlich um HTML, denn der Text einer erstellten Datenschutzerklärung ist mit HTML formatiert und strukturiert. HTML steht für Hypertext Markup Language und ist die Grundlage für die Formatierung und Strukturierung aller Inhalte auf einer Website. HTML ermöglicht auch das Verlinken auf andere Websites.

Du kannst den Text einer erstellten Datenschutzerklärung vor der Veröffentlichung an das Layout der jeweiligen Website anpassen, insbesondere mit Cascading Style Sheets. Wir bitten Dich aber, weder fett- und kursiv-Formatierungen noch Verlinkungen zu entfernen. Die Formatierungen dienen der Hervorhebung sowie Verdeutlichung und ohne Verlinkungen wäre die erstellte Datenschutzerklärung unvollständig. Auch Absätze, Titel und Zeilenumbrüche dienen der Lesbarkeit der Datenschutzerklärung.

Sofern Du – auf eigenes Risiko – auf die Formatierung und Strukturierung mit HTML verzichten möchtest, kannst Du einen Onlinedienst oder eine Software mit «Strip HTML»-Funktion nutzen. Damit kann sämtliches HTML aus einem Text entfernt werden.

Alternativ stehen erstellte Datenschutzerklärungen als PDF-Dateien zur Verfügung.

In welchen Formaten stehen erstellte Datenschutzerklärungen zur Verfügung?

Erstellte Datenschutzerklärungen stehen als HTML-Quelltext und als PDF-Dateien zur Verfügung.

HTML-Quelltext kann in Content Management Systemen (CMS) wie WordPress direkt eingefügt werden. PDF-Dateien können heruntergeladen und veröffentlicht sowie verlinkt werden.

Wieso fehlen einige Abschnitte oder Titel in der erstellten Datenschutzerklärung?

Abschnitte und Titel sollten in einer erstellten Datenschutzerklärung nicht fehlen. Gelegentlich kommt es aber vor, dass einzelne Abschnitte und Titel in einer veröffentlichten Datenschutzerklärung bestimmten Besucherinnen und Besuchern einer Website nicht angezeigt werden, obwohl sie vorhanden sind.

Der Grund liegt normalerweise darin, dass ein «Ad Blocker» verwendet wird, der beispielsweise fälschlicherweise den Abschnitt oder Titel über die Verwendung von Cookies filtert. Dafür sind die jeweiligen Besucherinnen und Besucher verantwortlich, denn sie bestimmen, wie ihr «Ad Blocker» konfiguriert ist.

Sollten tatsächlich Abschnitte oder Titel fehlen, so bitten wir Dich um eine Rückmeldung zum Datenschutz-Generator. In diesem Fall läge ein Fehler vor, den wir so bald wie möglich beheben würden.

In welcher Sprache muss eine Datenschutzerklärung veröffentlicht werden?

Eine Datenschutzerklärung ermöglicht betroffenen Personen, sich zu informieren, insbesondere wofür, wie und wo ihre Daten bearbeitet werden. Ausserdem enthält eine Datenschutzerklärung Informationen über die Rechte, die betroffene Personen beanspruchen können.

Um diesen Informationszweck erfüllen zu können, muss eine Datenschutzerklärung in einer Sprache veröffentlicht werden, welche betroffene Personen verstehen.

Datenschutzerklärungen, die mit unserem Datenschutz-Generator erstellt werden, dürfen übersetzt werden.

Gibt es die erstellte Datenschutzerklärung auch auf Englisch?

Momentan können mit dem Datenschutz-Generator keine Datenschutzerklärungen auf Englisch erstellt werden. Mittelfristig ist geplant, dass Datenschutzerklärungen auch auf Englisch erstellt werden können. Bitte abonniere unseren Newsletter, wenn Du darüber informiert werden möchtest.

Datenschutzerklärungen, die mit unserem Datenschutz-Generator erstellt werden, dürfen übersetzt werden.

Dürfen wir eine erstellte Datenschutzerklärung in eine andere Sprache übersetzen?

Du darfst eine erstellte Datenschutzerklärung in eine andere Sprache übersetzen lassen, sofern für das entsprechende einzelne Online-Angebot (Website einschliesslich Social Media-Präsenz) ein Abonnement abgeschlossen wurde.

Eine solche Übersetzung erfolgt auf eigene Gefahr und wir bitten Dich, die «Schluss­bestimmungen» der erstellten Datenschutzerklärung mit einem entsprechenden Hinweis zu ergänzen. Ein solcher Hinweis könnte auf die standardmässige Verlinkung zum Datenschutz-Generator folgen und inhaltlich wie folgt lauten:

«Die vorliegende Datenschutzerklärung ist eine inoffizielle Übersetzung aus dem deutschsprachigen Original.»

Einige Kundinnen und Kunden verwenden DeepL, um erstellte Datenschutzerklärung maschinell übersetzen zu lassen. Wir empfehlen, ein kostenpflichtiges Abonnement von DeepL zu nutzen, um datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Auch eine solche Übersetzung erfolgt auf eigene Gefahr und wir bitten Dich, die «Schluss­bestimmungen» der erstellten Datenschutzerklärung mit einem entsprechenden Hinweis zu ergänzen. Ein solcher Hinweis könnte auf die standardmässige Verlinkung zum Datenschutz-Generator folgen und inhaltlich auf Englisch wie folgt lauten:

«This privacy policy is a machine translation from German.»

Können wir eine erstellte Datenschutzerklärung mit DeepL übersetzen?

Die erstellte Datenschutzerklärung darf übersetzt werden, auch maschinell mit einem Dienst wie DeepL. Solche Übersetzungen sind nicht perfekt, aber normalerweise «gut genug». (Und sonstige Übersetzungen sind genauso wenig perfekt.)

Wir empfehlen, ein kostenpflichtiges Abonnement von DeepL einschliesslich Auftragsverarbeitungsvertrag zu nutzen, um datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Eine solche Übersetzung erfolgt auf eigene Gefahr und wir bitten Dich, die «Schluss­bestimmungen» der erstellten Datenschutzerklärung mit einem entsprechenden Hinweis zu ergänzen. Ein solcher Hinweis könnte auf die standardmässige Verlinkung zum Datenschutz-Generator folgen und inhaltlich auf Englisch wie folgt lauten:

«This privacy policy is a machine translation from German.»

Nutzung des Datenschutz-Generators

Dürfen wir als Agentur den Datenschutz-Generator für unsere Kunden nutzen?

Sie können als Agentur den Datenschutz-Generator gerne nutzen, um individuelle Datenschutzerklärungen für Ihre Kunden zu erstellen. Für jedes Online-Angebot (einzelne Website einschliesslich dazugehöriger Social Media-Präsenz) muss ein Abonnement vorhanden sein. Mit dem Datenschutz-Generator für Agenturen erhalten Sie Rabatt für eine grössere Anzahl von Online-Angeboten.

Bitte denken Sie daran, Ihre Kunden über den Datenschutz-Generator zu informieren, insbesondere über die Erklärungen und Hinweise im Zusammenhang mit dem Datenschutz-Generator.

Dürfen wir als Anwaltskanzlei den Datenschutz-Generator für unsere Mandanten nutzen?

Sie können als Anwaltskanzlei den Datenschutz-Generator gerne nutzen, um individuelle Datenschutzerklärungen für Ihre Mandanten zu erstellen. Für jedes Online-Angebot (einzelne Website einschliesslich dazugehöriger Social Media-Präsenz) muss ein Abonnement vorhanden sein.

Bitte denken Sie daran, Ihre Mandanten über den Datenschutz-Generator zu informieren, insbesondere über die Erklärungen und Hinweise im Zusammenhang mit dem Datenschutz-Generator.

Dürfen wir Auszüge oder Teile einer erstellten Datenschutzerklärung verwenden?

Sie dürfen gerne Auszüge oder Teile einer erstellten Datenschutzerklärung auf eigene Gefahr verwenden, sofern für das entsprechende Online-Angebot (einzelne Website einschliesslich dazugehöriger Social Media-Präsenz) ein Abonnement abgeschlossen wurde.

Dürfen wir eine erstellte Datenschutzerklärung weitergeben?

Die Weitergabe einer erstellten Datenschutzerklärung – ganz oder teilweise, gegen Entgelt oder gratis – ist ausdrücklich untersagt. Sie können jederzeit ein Abonnement für weitere Online-Angebote abschliessen, zum Beispiel als Agentur für einzelne Kunden oder als Unternehmen mit mehreren Online-Angeboten.

Müssen wir den Datenschutz-Generator verlinken?

In erstellten Datenschutzerklärungen wird in den «Schlussbestimmungen» standardmässig auf den Datenschutz-Generator verlinkt. Sie müssen aber nicht auf den Datenschutz-Generator verlinken und dürfen die Verlinkung bei Bedarf entfernen.

Wir freuen uns selbstverständlich, wenn Sie die Verlinkung nicht entfernen.

Können wir den Datenschutz-Generator auch für Deutschland, das Fürstentum Liechtenstein und Österreich nutzen?

Für die Nutzung ausserhalb der Schweiz gehen wir davon aus, dass die erstellten Datenschutzerklärungen angepasst werden müssen. Solche Anpassungen erfolgen auf eigene Gefahr und wir bitten Sie, die «Schlussbestimmungen» der erstellten Datenschutzerklärung mit einem Hinweis auf die Anpassungen zu ergänzen. Ein solcher Hinweis könnte auf die Verlinkung zum Datenschutz-Generator folgen und wie folgt lauten:

«Einige Bestimmungen in dieser Datenschutzerklärung haben wir selbst angepasst oder ergänzt.»

Wir empfehlen im Zweifelsfall die Zusammenarbeit mit einer Fachperson wie beispielsweise mit einem erfahrenen und fachkompetenten Rechtsanwalt.

Wie schnell wird eine Datenschutzerklärung erstellt?

Nach Beantwortung der Fragen im Datenschutz-Generator dauert es nur einige wenige Sekunden, um eine neue Datenschutzerklärung zu erstellen oder eine bestehende Datenschutzerklärung zu ändern.

Wie rechtssicher sind die erstellten Datenschutzerklärungen?

Wir haben den Datenschutz-Generator sorgfältig und gemeinsam mit der Anwaltskanzlei Steiger Legal AG aufgrund der aktuellen Rechtslage entwickelt, damit Sie über möglichst viel Rechtssicherheit verfügen. Allerdings können wir keine Haftung für den Inhalt und die Verwendung der erstellten Datenschutzerklärung übernehmen, da dafür eine Beratung und Prüfung im Einzelfall erforderlich wäre.

Wieso ist die Haftung für den Datenschutz-Generator beschränkt?

Wir können keine Haftung für den Inhalt und die Verwendung der erstellten Datenschutzerklärung übernehmen, da dafür eine Beratung und Prüfung im Einzelfall erforderlich wäre. Wir haben den Datenschutz-Generator sorgfältig und gemeinsam mit der Anwaltskanzlei Steiger Legal AG aufgrund der aktuellen Rechtslage entwickelt, damit Sie über möglichst viel Rechtssicherheit verfügen.

Abonnement und Bezahlung

Warum wird der Datenschutz-Generator im Abonnement angeboten?

Eine Datenschutzerklärung ist kein rechtlicher Text, den man einmal erstellen und dann vergessen kann. So ersetzt man immer wieder bestehende Dienste durch andere Dienste oder verwendet neue Dienste. Auch kann sich die Rechtslage ändern, zum Beispiel durch ein Gerichtsurteil, oder wenn ein Dienst die eigene Datenschutzerklärung anpasst.

Wir ergänzen und verbessern den Datenschutz-Generator, damit die erstellten Datenschutzerklärungen aktuell und rechtssicher bleiben. Wir fügen zum Beispiel neue Dienste hinzu, reagieren auf Änderungen der Rechtslage oder verbessern Formulierungen. Während einem laufenden Abonnement haben Sie die Möglichkeit, den Datenschutz-Generator beliebig oft zu nutzen, um erstellte Datenschutzerklärungen jederzeit den veränderten Umständen anzupassen.

Können wir den Datenschutz-Generator gegen Rechnung abonnieren?

Sie können für ein Abonnement mit Kreditkarte oder Rechnung bezahlen. Sie erhalten die Rechnung nach erfolgter Bestellung per E-Mail und die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage.

Wann und wie erhalten wir die Rechnung?

Sie erhalten nach erfolgter Bestellung eine Rechnung per E-Mail. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie keine Rechnung erhalten sollten.

Genügt ein Abonnement pro Kunde / Unternehmen?

Für jedes Online-Angebot (einzelne Website einschliesslich dazugehöriger Social Media-Präsenz) muss ein Abonnement vorhanden sein. Das gilt auch, wenn der gleiche Kunde oder das gleiche Unternehmen für mehrere Online-Angebote datenschutzrechtlich verantwortlich ist. Wenn Sie Datenschutzerklärungen für mehrere Online-Angebote erstellen möchten, können Sie ein Abonnement wählen, das mehrere Online-Angebote umfasst.

Bei einer grösseren Anzahl von Online-Angeboten bitten wir Sie, uns zu kontaktieren. Wir senden Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Gibt es Rabatt für Unternehmen mit mehreren Online-Angeboten?

Wenn Sie ein Abonnement wählen, das mehrere Online-Angebote umfasst, profitieren Sie von einem Rabatt.

Bei einer grösseren Anzahl von Online-Angeboten können Sie den Datenschutz-Generator für Agenturen verwenden. Bitte kontaktieren Sie uns bei allfälligen Fragen.

Gibt es Rabatt für Agenturen und sonstige Dienstleister?

Ja, dafür gibt es den Datenschutz-Generator für Agenturen. Bitte kontaktieren Sie uns bei allfälligen Fragen.

Beratung und Unterstützung

Ich habe einen Fehler gefunden. Wie kann ich ihn melden?

Bitte senden Sie uns eine Rückmeldung zum Datenschutz-Generator. Wir werden den Fehler so bald wie möglich beheben.

Können wir eine erstellte Datenschutzerklärung überprüfen lassen?

Bei Bedarf für die Überprüfung einer erstellten Datenschutzerklärung empfehlen wir die Zusammenarbeit mit einer Fachperson wie beispielsweise mit einem erfahrenen und fachkompetenten Rechtsanwalt. Wir können – über die Erklärungen zu den einzelnen Fragen und diese FAQ hinaus – leider keine rechtliche Beratung oder sonstige Unterstützung anbieten.

Ich habe Fragen zur erstellten Datenschutzerklärung. Wo kann ich mich melden?

Bei Fragen zur erstellten Datenerklärung empfehlen wir die Zusammenarbeit mit einer Fachperson wie beispielsweise mit einem erfahrenen und fachkompetenten Rechtsanwalt oder Webdesigner. Wir können – über die Erklärungen zu den einzelnen Fragen und diese FAQ hinaus – leider keine rechtliche und technische Beratung oder sonstige Unterstützung anbieten.

Wenn Sie einen Fehler gefunden haben, bitten wir Sie um eine Rückmeldung.

Ich habe in der FAQ keine Antwort auf meine Frage gefunden

Bitte senden Sie uns eine Rückmeldung. Wir werden die FAQ zum Datenschutz-Generator nach Möglichkeit ergänzen.