Kostenlose Praxishilfe zur EU-Datenschutz-Vertretung gemäss Art. 27 DSGVO

Titelseite: Praxishilfe zum «Vertreter in der Europäischen Union nach Art. 27 DS-GVO»

Wer in der Schweiz sitzt und Daten von Personen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bearbeitet, benötigt in vielen Fällen eine Datenschutz-Vertretung gemäss Artikel 27 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die EU-Datenschutz-Vertretung ist eine zusätzliche Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen bei Anfragen im Zusammenhang mit der DSGVO.

Die deutsche Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) hat eine kostenlose Praxishilfe zum «Vertreter in der Europäischen Union nach Art. 27 DS-GVO» veröffentlicht:

  • Die Praxishilfe erklärt, wer einen EU-Datenschutz-Vertreter benennen muss und welche seltenen Ausnahmen es von dieser Benennungspflicht gibt.
  • Die Praxishilfe erklärt weiter, welche rechtliche Stellung der EU-Datenschutz-Vertreter hat, wie die Benennung erfolgen muss und wie die Angaben zur EU-Datenschutz-Vertretung zu veröffentlichen sind.
  • Ausserdem erklärt die Praxishilfe, wo die EU-Datenschutz-Vertretung niedergelassen sein muss sowie was ihre Aufgaben und Pflichten sind.

Wir freuen uns, dass unser Angebot für die EU-Datenschutz-Vertretung alle Voraussetzungen gemäss Artikel 27 der DSGVO sowie gemäss Praxishilfe erfüllt. Mit unserem Angebot können Sie die benötigte EU-Datenschutz-Vertretung in wenigen Schritten und kostengünstig online benennen.

Sind Sie nicht sicher, ob Sie einen EU-Datenschutz-Vertreter benötigen? Unser Fragebogen hilft Ihnen weiter!

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