Video-Überwachung: Muster für Hinweisschild zur Erfüllung der Informationspflicht

Bild: Muster-Hinweisschild «Video-Überwachung» (gelb)Ab dem 1. September 2023 gilt gemäss dem neuen Datenschutzrecht in der Schweiz eine allgemeine Informationspflicht bei Video-Überwachung. Es genügt nicht mehr, dass die Video-Überwachung erkennbar ist.

Für die Umsetzung der neuen Informationspflicht gemäss Art. 19 ff. nDSG und Art. 13 DSV veröffentlichen wir das kostenlose Muster für ein Hinweisschild.

Bild: Muster-Hinweisschild «Video-Überwachung» (blau)

Wir empfehlen die Information in zwei Schritten:

  1. Das Hinweisschild gewährleistet mit dem Kamera-Piktogramm sowie dem Titel «VIDEO-ÜBERWACHUNG» die Erkennbarkeit und enthält die wichtigsten Informationen.
  2. Für alle weiteren Informationen wird auf eine Website verwiesen, wo die Video-Überwachung als Teil einer Datenschutzerklärung erwähnt wird.

Hinweisschild: Muster in verschiedenen Varianten

Bild: Muster-Hinweisschild «Video-Überwachung» (weiss)

Wir stellen das Muster kostenlos, in zwei Grössen (A4 und A3), in drei Farbvarianten und in drei Dateiformaten zur Verfügung:

Der Download enthält jeweils die Farbvarianten blau, gelb und weiss sowie die Daten der verwendeten freien Schriftart Source Sans Pro. Der QR-Code ist freiwillig, aber häufig hilfreich für die betroffenen Personen.

Umsetzung: Freie Verwendung und Webinar der Datenschutz­partner Academy

Im Webinar «Was muss ich über Video-Überwachung und Datenschutz wissen?» lernten Mitglieder unserer Datenschutzpartner Academy, wie die neue Informationspflicht umgesetzt werden kann. Dabei thematisierten wir auch die zweistufige Information mit Hinweisschild und Website.

Unser Datenschutz-Generator unterstützt ab sofort die Erwähnung von Video-Überwachung in Datenschutzerklärungen. Mitglieder unserer Datenschutzpartner Academy können einen Muster-Text zur eigenen Verwendung abrufen.

Das Muster für das Hinweisschild darf in eigener Verantwortung frei verwendet und beliebig angepasst oder verbessert werden, auch für kommerzielle Zwecke.

Unser Muster für das Hinweisschild basiert auf der Vorarbeit von deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden und von Rechtsanwalt Stephan «Datenschutz-Guru» Hansen-Oest.

Für die Weiterentwicklung zu unserem Muster konnten wir auf die Unterstützung von Arndt Watzlawik und die Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei Steiger Legal zählen.