Datenschutz-Vertretung
Mit unserem Angebot verfügen Sie über die erforderliche Datenschutz-Vertretung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einschliesslich Europäischer Union (EU) oder in der Schweiz.
Eine Datenschutz-Vertretung in Europa ist gemäss Art. 27 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgeschrieben. Mit dem Inkrafttreten des neuen schweizerischen Datenschutzgesetzes (nDSG) am 1. September 2023 wird eine Datenschutz-Vertretung gemäss Artikel 14 und 15 nDSG auch in der Schweiz Pflicht.