Datenschutz-Vertretung (Angebot)

Datenschutz-Vertretung

Mit unserem Angebot verfügen Sie über die erforderliche Datenschutz-Vertretung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einschliesslich Europäischer Union (EU) oder in der Schweiz.

Eine Datenschutz-Vertretung in Europa ist gemäss Art. 27 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgeschrieben. Mit dem Inkrafttreten des neuen schweizerischen Datenschutzgesetzes (nDSG) am 1. September 2023 wird eine Datenschutz-Vertretung gemäss Artikel 14 und 15 nDSG auch in der Schweiz Pflicht.

Foto: Flagge der EU

EU-Datenschutz-Vertretung

Mit unserem Angebot verfügen Sie über die erforderliche Datenschutz-Vertretung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gemäss Art. 27 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der EWR umfasst die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie das Fürstentum Liechtenstein, Island und Norwegen.

Weitere Informationen

Foto: Flagge der Schweiz

Datenschutz-Vertretung in der Schweiz

Ab dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das neue Datenschutzgesetz (nDSG). Gemäss Artikel 14 und 15 ist teilweise eine Datenschutz-Vertretung in der Schweiz vorgeschrieben. Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie, damit Sie das neue schweizerische Datenschutzrecht einhalten können.

Weitere Informationen

Datenschutzpartner bietet eine kostengünstige Datenschutz-Vertretung für die Schweiz und den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einschliesslich Europäischer Union (EU) an.

Anfragen per Briefpost oder E-Mail an Ihre Datenschutz-Vertretung werden geprüft und per E-Mail an Sie weitergeleitet, zum Beispiel wenn eine betroffene Person Auskunft über ihre bearbeiteten Daten verlangt.

Sie wissen nicht, ob Sie eine Datenschutz-Vertretung in der EU benötigen? Erfahren Sie es mit unserem Fragebogen!

Bei Fragen hilft Ihnen unsere FAQ zur EU-Datenschutz-Vertretung weiter.