Neues Bundesgesetz über den Datenschutz (Neues Datenschutzgesetz, nDSG)

Das neue schweizerische Bundesgesetz über den Datenschutz (Neues Datenschutzgesetz, nDSG) tritt am 1. September 2023 in Kraft und ersetzt das bisherige Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG).

1. Kapitel: Zweck und Geltungsbereich sowie Aufsichtsbehörde des Bundes

2. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

1. Abschnitt: Begriffe und Grundsätze

2. Abschnitt: Datenbearbeitung durch private Verantwortliche mit Sitz oder Wohnsitz im Ausland

3. Abschnitt: Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland

3. Kapitel: Pflichten des Verantwortlichen und des Auftragsbearbeiters

4. Kapitel: Rechte der betroffenen Person

5. Kapitel: Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch private Personen

6. Kapitel: Besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch Bundesorgane

7. Kapitel: Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter

1. Abschnitt: Organisation

2. Abschnitt: Untersuchung von Verstössen gegen Datenschutzvorschriften

3. Abschnitt: Amtshilfe

4. Abschnitt: Andere Aufgaben des EDÖB

5. Abschnitt: Gebühren

8. Kapitel: Strafbestimmungen

9. Kapitel: Abschluss von Staatsverträgen

Hinweis: Obiger Text stammt aus einer amtlichen Erlasssammlung und beansprucht keine Verbindlichkeit. Nur der Text, wie er amtlich veröffentlicht wurde und in Kraft ist, gilt als verbindlich. Hast Du einen Fehler entdeckt?