DSGVO: Wo in der EU muss die Datenschutz-Vertretung niedergelassen sein?
Unternehmen ausserhalb der Europäischen Union (EU) benötigen grundsätzlich einen Datenschutz-Vertreter in der EU, wenn sie gemäss dem Marktortprinzip der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) teilweise unterliegen.
Inzwischen gibt es verschiedene Anbieter, die Unternehmen in der Schweiz und anderswo ausserhalb der EU ermöglichen, einen Datenschutz-Vertreter zu benennen – zum Beispiel wir mit unserem «Datenschutzpartner»-Angebot. Ab und zu taucht die Frage auf, wo in der EU der Datenschutz-Vertreter niedergelassen sein muss.
Die Antwort findet sich im einschlägigen Art. 27 Abs. 3 DSGVO: