Checkliste: Was muss im Impressum stehen?
Was muss im Impressum einer schweizerischen Website stehen?
Das Impressum ist die Visitenkarte einer Website: Wer ist verantwortlich? Wie kann die verantwortliche Person kontaktiert werden?
Was muss im Impressum einer schweizerischen Website stehen?
Das Impressum ist die Visitenkarte einer Website: Wer ist verantwortlich? Wie kann die verantwortliche Person kontaktiert werden?
Im Video-Interview zieht Martin Steiger, Anwalt und Mitgründer von Datenschutzpartner, Bilanz:
Was hat die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Schweiz bewirkt? Sind die damaligen Befürchtungen eingetroffen? Und worauf lohnt es sich bei der Umsetzung der DSGVO und des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) zu achten?
Ausserdem zeigt Martin Steiger, wie ein Schweizer Unternehmen wissen kann, ob es von der DSGVO betroffen ist, und welche typischen Fehler vermeidbar sind.
Nur eine aktuelle und vollständige Datenschutzerklärung ist rechtsgültig.
Um unseren Kundinnen und Kunden zu ermöglichen, ihre datenschutzrechtlichen Informationspflichten zu erfüllen, aktualisieren, ergänzen und verbessern wir fortlaufend unseren Datenschutz-Generator.
Seit Mitte Dezember 2020 sammeln wir ausgewählte Aktualisierungen, Ergänzungen und Verbesserungen auf unserer neuen «Changelog»-Seite. In diesem Zeitpunkt nahmen wir mehrere 100 Anpassungen am Datenschutz-Generator vor, häufig aufgrund von Rückmeldungen und Wünschen von Kundinnen und Kunden.
Unser Webinar am 2. März 2021 befasste sich mit der Frage, wie datenschutzrechtliche Auskunftsbegehren beantwortet werden müssen.
Das Datenschutzrecht gibt Personen, deren Daten bearbeitet werden, ein Recht auf Auskunft. Für Unternehmen und andere Verantwortliche gibt es viele Fallstricke bei der Beantwortung von datenschutzrechtlichen Auskunftsbegehren.
Am Winterkongress 2021 der Digitalen Gesellschaft am 27. Februar 2021 hielt Martin Steiger, Anwalt und Mitgründer von Datenschutzpartner, einen Vortrag über das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht:
Wie funktioniert das Auskunftsrecht für betroffene Personen? Welche Daten erhält man von Staat und Unternehmen?
Am Winterkongress 2021 der Digitalen Gesellschaft hielt Martin Steiger, Anwalt und Mitgründer von Datenschutzpartner, am heutigen 27. Februar 2021 einen Vortrag über das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht:
Wie funktioniert das Auskunftsrecht für betroffene Personen? Welche Daten erhält man von Staat und Unternehmen?
Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) führte die Europäische Union (EU) unter anderem die Datenschutz-Vertretung ein:
Europa feiert heute 40 Jahre Datenschutz, denn am 28. Januar 1981 wurde die Europäische Datenschutzkonvention unterzeichnet.
Mit dem Europäischen Datenschutztag wird jeweils am 28. Januar an diese Unterzeichnung erinnert.
Wir nehmen den Datenschutztag zum Anlass, heute um 16.30 Uhr bei Clubhouse über aktuelle Themen im Zusammenhang mit dem Datenschutz zu diskutieren.
Alle Interessierten sind eingeladen, die Hand zu heben und sich in die Diskussion einzubringen. Die Moderation übernimmt Cornelia Diethelm von Datenschutzpartner.
Siehe auch: Europäischer Datenschutztag meets Clubhouse und Datenschutzpartner (Steiger Legal)
Bild: Wikipedia / Europarat.
Seit einigen Tagen ist Fedlex online. Es handelt sich um die neue Publikationsplattform für das Bundesrecht in der Schweiz.
Im Zusammenhang mit dem schweizerischen Datenschutzrecht sind insbesondere folgende Erlasse wichtig:
Wer in der Schweiz sitzt und Daten von Personen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bearbeitet, benötigt in vielen Fällen eine Datenschutz-Vertretung gemäss Artikel 27 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die EU-Datenschutz-Vertretung ist eine zusätzliche Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen bei Anfragen im Zusammenhang mit der DSGVO.
Die deutsche Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) hat eine kostenlose Praxishilfe zum «Vertreter in der Europäischen Union nach Art. 27 DS-GVO» veröffentlicht: