Beispiel Hotjar: So halten wir den Datenschutz-Generator auf dem neusten Stand
Datenschutzerklärungen müssen immer aktuell sein. Aus diesem Grund halten wir unseren Datenschutz-Generator auf dem neusten Stand.
Ein Beispiel aus dieser Woche:
Datenschutzerklärungen müssen immer aktuell sein. Aus diesem Grund halten wir unseren Datenschutz-Generator auf dem neusten Stand.
Ein Beispiel aus dieser Woche:
Datenschutzerklärungen müssen immer auf dem neusten Stand gehalten werden. Aus diesem Grund ergänzen und verbessern wir fortlaufend unseren Datenschutz-Generator.
Viele Anpassungen gehen auf Wünsche und sonstige Rückmeldungen unserer Kundinnen und Kunden zurück. Sämtliche Anpassungen sind im Abonnement inbegriffen.
In den letzten Wochen ergänzten und verbesserten wir den Datenschutz-Generator unter anderem wie folgt:
Wir bieten unseren Datenschutz-Generator im Abonnement an, damit wir ihn für unsere Kundinnen und Kunden fortlaufend ergänzen und verbessern können.
Im Ergebnis können unsere Kundinnen und Kunden ihre Datenschutzerklärungen auf jenem aktuellen Stand halten, den das Datenschutzrecht in der Schweiz und im übrigen Europa vorschreibt.
Seit dem Sommer ergänzten und verbesserten wir den Datenschutz-Generator unter anderem wie folgt:
Warum benötigen Sie für Ihre Website oder für Ihr Online-Angebot eine Datenschutzerklärung? Welche Informationen müssen in einer Datenschutzerklärung enthalten sein? Was sind die Rechtsgrundlagen gemäss Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderem Recht?
Solche und andere Fragen beantwortete Andreas Von Gunten, Mitgründer von Datenschutzpartner, an einem Praxis-Workshop an der Fachmesse topsoft 2019.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU) ist gemäss dem Marktortprinzip teilweise ausserhalb der EU anwendbar.
In diesem Fall müssen betroffene Unternehmen – zum Beispiel E-Commerce-Anbieter und Website-Betreiber in der Schweiz – ihre Datenschutzerklärung anpassen und fast immer einen EU-Datenschutz-Vertreter gemäss Art. 27 DSGVO benennen.
Nun hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates unter anderem entschieden, das Marktortprinzip und die Datenschutz-Vertretung in das revidierte schweizerische Datenschutzgesetz (DSG) zu übernehmen. Demnach müssen Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), deren Angebot sich an Personen in der Schweiz richtet, in Zukunft damit rechnen, das schweizerische Datenschutzrecht einhalten sowie einen Datenschutz-Vertreter in der Schweiz bezeichnen zu müssen.
Amerikanische Wissenschaftler untersuchten 22’482 häufig besuchte Websites mit Blick auf den Datenschutz.
Auf lediglich 3’856 Websites fanden die Wissenschaftler eine Datenschutzerklärung. Über 85 Prozent der Websites hatten demnach gar keine Datenschutzerklärung.
Gleichzeitig übermittelten 93 Prozent aller 22’482 Websites Daten der Besucher an Dritte wie insbesondere Google auf 73 Prozent der Websites. Insgesamt zählten die Forscher 230 verschiedene Drittparteien.
Für unsere Kundinnen und Kunden ergänzen und verbessern wir fortlaufend unseren Datenschutz-Generator. Dadurch sind die erstellten Datenschutzerklärungen auf jenem aktuellen Stand, den sowohl die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als auch das schweizerische Datenschutzgesetz (DSG) vorschreiben.
Zuletzt ergänzten und verbesserten wir den Datenschutz-Generator wie folgt:
Mit unserem Datenschutz-Generator helfen wir Ihnen, Ihre Datenschutzerklärung so aktuell zu halten, wie es das Datenschutzrecht in der Schweiz und in der Europäischen Union (EU) vorschreibt.
Das Datenschutzrecht ist ständig in Bewegung und wir erhalten zahlreiche Wünsche von unseren Kundinnen und Kunden. Auch im März 2019 haben wir deshalb verschiedene Ergänzungen und Verbesserungen vorgenommen:
Mit unserem Datenschutz-Generator helfen wir Ihnen, Ihre Datenschutzerklärung so aktuell zu halten, wie es das Datenschutzrecht in der Schweiz und in der Europäischen Union (EU) vorschreibt.
Auch im Februar 2019 haben wir verschiedene Ergänzungen und Verbesserungen vorgenommen, unter anderem dank zahlreichen Rückmeldungen von Kundinnen und Kunden: